Vorstand & Geschäftsführung – Vertretung
Vorstand und Geschäftsführung vertreten den Verein nach außen. Gemäß Satzung zeichnen zwei im Vereinsregister eingetragene und vertretungsberechtigte Personen sämtliche Verträge (Vorstand und Geschäftsführung).
Vorstand und Geschäftsführung nach § 30 BGB (Besonderer Vertreter) sind im Vereinsregister namentlich eingetragen und vertreten den Verein gemeinsam nach außen. Die Geschäftsführung erhält zudem gemäß Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung bestimmte Vertretungsbefugnisse.
Geschäftsführung
Geschäftsführung:
Peggy Schramm (Soziologin M.A., MBA Sozialmanagement)
Vorstand
BGB-Vorstände, erweiterter Vorstand bzw. Beisitzende sind …
Carola Diersche, David Meis, Robert Göttsch & Thomas Kübler (Leiter Stadtarchiv Dresden)
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.