Vorstand & Geschäftsführung – Vertretung

Vorstand und Geschäftsführung vertreten den Verein nach außen. Gemäß Satzung zeichnen zwei im Vereinsregister eingetragene und vertretungsberechtigte Personen sämtliche Verträge (Vorstand und Geschäftsführung).

Vorstand und Geschäftsführung nach § 30 BGB (Besonderer Vertreter) sind im Vereinsregister namentlich eingetragen und vertreten den Verein gemeinsam nach außen. Die Geschäftsführung erhält zudem gemäß Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung bestimmte Vertretungsbefugnisse.

Geschäftsführung

Geschäftsführung:

Peggy Schramm (Soziologin M.A., MBA Sozialmanagement)

Vorstand

BGB-Vorstände, erweiterter Vorstand bzw. Beisitzende sind …

Carola Diersche, David Meis, Robert Göttsch & Thomas Kübler (Leiter Stadtarchiv Dresden)

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.