Betreutes Einzelwohnen (BJW), 2er Wohngemeinschaft … § 34 SGB VIII

„ Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

  • eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder

  • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
  • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten“.  (§ 34 SGB VIII)

Zielgruppe

Jugendliche ab 16 Jahre, deren Eltern bzw. Herkunftsfamilie ihre Versorgungs- und Erziehungsfunktion aus verschiedensten Gründen nicht mehr wahrnehmen (können), es aber weiterhin einen Bedarf zur Versorgung und Erziehung gibt (Ablösehilfe). Jugendliche, die sich aus gefährdeten subkulturellen Milieus (ab-)lösen wollen. Jugendliche, die aus sonstigen Einrichtungen (Heime, Psychiatrie, Justizvollzugsanstalt, u.a.) ausscheiden und weiter betreut werden sollen (Anschlusshilfe).

Inhalt der Hilfe

Die Leistung soll eine alternative Lebensform für Jugendliche darstellen, die einen Rahmen zur weiteren Verselbständigung bietet. Darauf aufbauend werden Sozialisationsmängel kompensiert und eine soziale und gesellschaftliche Integration gefördert. Begleitet wird in allen Bereichen einer Alltagsbewältigung (Schule, Ausbildung, Finanzen, Freizeit, Haushalt, …) Die Überwindung persönlicher Krisen durch das Erlernen neuer Problembewältigungsstrategien führen zu einer Persönlichkeitsentwicklung bei den Jugendlichen. Eine Klärung des Bezugs zur Herkunftsfamilie mündet entweder in eine Ablösung von oder eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie.

Besonderheiten

Es handelt sich um eine Einrichtung ohne 24-Std.–Betreuung. Die Treberhilfe Dresden e.V. mietet eine geeignete Wohnung an, die mit erreichen der Volljährigkeit oder bei Beendigung der Hilfe von den Betreuten übernommen werden kann. Die Jugendlichen können bei der Wohnraumgestaltung mitwirken.